Tierarzt Wiesentheid – Corona-Stufe Rot – Was bedeutet das für Tierarztpraxen?

Novellierung der 14. BayIfSMV

Achtung: Seit dem 9.11.21 gilt in ganz Bayern die Coronastufe „Rot“.

Aufgrund der weiter stark steigenden Corona-Zahlen hat die Bayerische Staatsregierung die Coronaregelungen für die Stufen „Gelb“ und „Rot“ definiert. Bayerische Landestierärztekammer zu 3G-Regel und Maskenpflicht – Vor dem Hintergrund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 1. September 2021 (geändert am 14. Oktober 2021, 5. November 2021) gilt für Tierarztpraxen folgendes:

 

Geimpft. Genesen. Getestet (3G)

Die 3G-Regel GILT auch dann NICHT in Tierarztpraxen, wenn diese im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt sind, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschritten hat. Denn: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der BayIfSMV gilt die 3G-Regel lediglich für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.

Mund- und Nasenschutz

In den Räumen der Tierarztpraxis gilt allerdings für die dort Beschäftigten und die Tierhalter weiterhin eine Maskenpflicht (§ 2 Abs. 1 der BayIfSMV). Die Regelungen der jeweils geltenden Krankenhaus-Ampel sind zu beachten!

Möglich

Der niedergelassenen Tierarzt / die niedergelassene Tierärztin kann allerdings aufgrund seines / ihres Hausrechtes schärfere Maßnahmen für den Zutritt zur Tierarztpraxis anordnen und somit auch auf der Einhaltung der 3G-Regel oder der 2G-Regel bestehen.

Die Anweisungen der Tierärztinnen und der TFA´s sind in den Praxisräumen für Sie bindend.

Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Pandemie beachten Sie bitte folgende Informationen!

Dr. Sonja Waag

„Bitte haben Sie dafür Verständnis und halten Sie sich an unsere Vorgaben! Ungewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Wir danken für Ihr Verständnis“, so Frau Dr. Sonja Waag.

Tierarzt Wiesentheid Praxis und Tagesklinik für Kleintiere
Euer Praxisteam

Bleiben Sie gesund!

Quelle: Die Quellen sind nicht 1:1 übernommen, sondern von uns eigenständig und verständlich interpretiert bzw. aufbereitet:

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 01.09.2021. Unter: [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14];
Bayerisches Staatministerium für Gesundheit und Pflege – Rechtsgrundlagen zum Coronavirus Unter: [https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/];
BGW – Coronavirus: Informationen für versicherte Unternehmen und Beschäftigte. Unter: [https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus_node.html];
Corona-Schnelltests im Betrieb – Informationen der BGW. Unter: [https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/corona-schnelltests-im-betrieb-46244];
DGUV – Corona-Informationsportal. Unter: [https://www.dguv.de/corona/index.jsp];
Tierarzt Wiesentheid. Eigene Recherche 2021, redigiert Nov 2021. Stand 14. November 2021.

Bildnachweis: Tsvetoslav Hristov | Lizensiert via Unsplash

Corona-Stufe Rot – Was bedeutet das für Tierarztpraxen?

Notiz: Wir führen eine breit angelegte Recherche von Informationsquellen (auch im Internet) durch und stellen die Ergebnisse für Sie deutlich und kompakt dar.

1 thoughts on “Corona-Stufe Rot – Was bedeutet das für Tierarztpraxen?

  • 18. November 2021 um 08:21
    Permalink

    DANKE für die Information!
    Also gilt – Nur eine Person pro Tier
    – Mindestabstand 1,50 m
    – Mund- und Nasenschutz
    – Anordnungen befolgen

    Antworten

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