Beim Kauf eines Tieres informieren Merkblätter über die verantwortungsvolle Haltung von Heimtieren. Die Erlaubnispflicht nach § 11 TSchG fordert Sachkunde, also weg vom reinen Tierverkauf, hin zur Übergabe der Verantwortung für das Tier an den Käufer. So wird jetzt mehr Aufklärung über die Bedürfnisse und gesundheitlichen Probleme von Tieren notwendig: Fragen Sie Ihre Tierärztin oder Tierarzt.
Händler
Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Zoofachhändler händigen ihren Kunden deshalb ein entsprechendes Infoblatt oder einen Steckbrief zu der jeweiligen Art aus: „Darin finden Tierfreunde grundlegende Informationen über Herkunft, Pflege und Haltung des neuen Heimtieres“, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V.).
Käufer
Interessierte Kunden sollten sich nicht scheuen, das Geschäft zu verlassen, wenn sie sich bei der Tieranschaffung ungenügend beraten fühlen, so die Kernaussage auf der 4. Politischen Fachtagung des ZZF in Berlin. Der Berufsverband der Heimtierbranche hält zudem eine umfassende Beratung der Tierhalter vor dem Tierkauf für erforderlich: „Angehende Heimtierbesitzer sollten sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse ihres Tieres informieren und prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt“, sagt Holthenrich vom ZZF, „denn nur eine artgerechte Heimtierhaltung ermöglicht eine gute und lebenslange Mensch-Tier-Beziehung.“
Der Sache kundig
Es gibt keine Pflicht für Hundehalter, einen Test zu absolvieren. Allerdings wird ein freiwilliger Hunde-führerschein angeboten. Halter „gefährlicher“ Hunde, also Listenhunde oder auffällig gewordener Tiere brauchen einen Sachkundenachweis. „Eine aus Vermenschlichung des Tieres abgeleitete wohlgemeinte, aber nicht den Ansprüchen des Tieres genügende Haltung ist strikt zu vermeiden.“
Dr. Henriette Mackensen vom Deutschen Tierschutzbund möchte eine Verpflichtung zum Erwerb von Sachkunde (mit Prüfung) für Halter jeglicher Tiere. Erwärmen konnte man sich allerdings nur für die Idee eines „fragebogengestützten Gesprächs“ über die jeweilige Sachkunde. Man will wohl dadurch den illegalen Welpen-Händlern oder Animal-Hoardern (Tiersammelsüchtigen) besser auf die Schliche kommen.
Euer Praxisteam
Tierarzt Wiesentheid
Praxis und Tagesklinik für Kleintiere
Als IHR GESUNDHEITSPARTNER sind wir zum Wohle Ihres Tieres da.
Quelle: Die Quellen sind nicht 1:1 übernommen, sondern von uns eigenständig und verständlich interpretiert bzw. aufbereitet:
Haltung von Heimtieren. Unter: [https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen];
Dr. med. vet. Petra Sindern, in: bpt-info, 6/19, S. 13, Sachkunde: Pflicht für alle Tierhalter;
Prof. Dr. Thomas Blaha. Haus- und Heimtiere zw. Tierliebe und Tierleid. in: Dt. Tierärzteblatt. 2019, 67 (9). 1256 Forum ff., Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz;
Deutscher Tierschutzbund e. V. Unter: [https://www.tierschutzbund.de/];
Hundeführerschein – Bayerische Landestierärztekammer. Unter [https://www.bltk.de › tierhalter › hundefuehrerschein];
Hundeführerschein. Unter: [https://www.arag.de/tierversicherung/hundekrankenversicherung/hundefuehrerschein-sachkundenachweis/];
Tierarzt Wiesentheid. Eigene Recherche 2019, redigiert Juli 2021. Stand 30. November 2023,
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