Novellierung der 14. BayIfSMV
Achtung: Seit dem 9.11.21 gilt in ganz Bayern die Coronastufe „Rot“.
Aufgrund der weiter stark steigenden Corona-Zahlen hat die Bayerische Staatsregierung die Coronaregelungen für die Stufen „Gelb“ und „Rot“ definiert. Bayerische Landestierärztekammer zu 3G-Regel und Maskenpflicht – Vor dem Hintergrund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 1. September 2021 (geändert am 14. Oktober 2021, 5. November 2021) gilt für Tierarztpraxen folgendes:
Die Anweisungen der Tierärztinnen und der TFA´s sind in den Praxisräumen für Sie bindend.
Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Pandemie beachten Sie bitte folgende Informationen!
„Bitte haben Sie dafür Verständnis und halten Sie sich an unsere Vorgaben! Ungewöhnliche Zeiten verlangen ungewöhnliche Maßnahmen. Wir danken für Ihr Verständnis“, so Frau Dr. Sonja Waag.
Tierarzt Wiesentheid Praxis und Tagesklinik für Kleintiere
Euer Praxisteam
Bleiben Sie gesund!
Quelle: Die Quellen sind nicht 1:1 übernommen, sondern von uns eigenständig und verständlich interpretiert bzw. aufbereitet:
14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 01.09.2021. Unter: [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14];
Bayerisches Staatministerium für Gesundheit und Pflege – Rechtsgrundlagen zum Coronavirus Unter: [https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/];
BGW – Coronavirus: Informationen für versicherte Unternehmen und Beschäftigte. Unter: [https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus_node.html];
Corona-Schnelltests im Betrieb – Informationen der BGW. Unter: [https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/corona-schnelltests-im-betrieb-46244];
DGUV – Corona-Informationsportal. Unter: [https://www.dguv.de/corona/index.jsp];
Tierarzt Wiesentheid. Eigene Recherche 2021, redigiert Nov 2021. Stand 14. November 2021.
Bildnachweis: Tsvetoslav Hristov | Lizensiert via Unsplash
Notiz: Wir führen eine breit angelegte Recherche von Informationsquellen (auch im Internet) durch und stellen die Ergebnisse für Sie deutlich und kompakt dar.
DANKE für die Information!
Also gilt – Nur eine Person pro Tier
– Mindestabstand 1,50 m
– Mund- und Nasenschutz
– Anordnungen befolgen